Registrierungshilfe für Stromspeicher
Die Registrierung im MaStR besteht aus drei Schritten
Schritt 1 Sie registrieren sich selbst als Benutzer (vergleichbar mit anderen Internetportalen).
Schritt 2 Sie registrieren den Anlagenbetreiber (Wenn Sie die Registrierung für Ihren Nachbarn, Kunden, Verwandten etc. durchführen, kann der Anlagenbetreiber eine andere Person
sein als Sie selbst.).
Schritt 3 Sie registrieren den Stromspeicher.
Im Webportal werden Ihnen diese Schritte ebenfalls erklärt und Sie werden automatisch durch diese Schritte geleitet. Zu allen Feldern werden Erklärungen angezeigt.
Bei der Registrierung des Stromspeichers (Schritt 3) sind eine Reihe von Daten einzutragen:
- Technisches Datenblatt des Stromspeichers
- Inbetriebnahme-Protokoll
- Rechnung des Installateurs
- Netzanschlussvertrag oder Einspeisevertrag des Netzbetreibers
- Typenschild des Stromspeichers
Zum Abschluss der Registrierung können Sie eine Meldebescheinigung herunterladen.
Hinweis: Regelmäßig werden Stromspeicher gemeinsam mit einer anderen Stromerzeugungsanla-ge betrieben. Diese ist ebenfalls im MaStR zu registrieren. Verwenden Sie dafür ggf. die folgende
Schaltfläche:
Beachten Sie: Es gilt eine zusätzliche Frist nach dem EEG (Erneuerbare Energien Gesetz). Damit es zu keinen Verringerungen der Zahlungsansprüche nach dem EEG kommt, muss der Strom-speicher bis
bis zum 31.12.2019 registriert werden.
Stand: 19.02.2019