Photovoltaik & Steuern in Bayern
Die wichtigsten Informationen für Betreiber einer Photovoltaikanlage

Stand: Juni 2026


Gute Nachrichten vorweg ...

Die meisten privaten Photovoltaikanlagen sind heute steuerlich deutlich einfacher als noch vor wenigen Jahren. Für viele Betreiber entfallen sowohl die Einkommensteuer als auch die Umsatzsteuer auf den Kauf der Anlage. Die gesetzlichen Regelungen gelten bundesweit. Das Bayerische Landesamt für Steuern stellt hierzu ausführliche Informationen und Merkblätter bereit.

1. Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)
Beim Kauf der Anlage

Seit dem 01.01.2023 gilt für viele Photovoltaikanlagen:
0 % Umsatzsteuer

Dies gilt insbesondere für

  • Photovoltaikanlagen
  • Batteriespeicher
  • Wechselrichter
  • notwendige Komponenten
  • Lieferung und Installation


Voraussetzung ist, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind (z. B. Installation auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes).

2. Einkommensteuer

Für viele private Betreiber gilt:
Einnahmen aus der Photovoltaikanlage sind einkommensteuerfrei.

Dazu gehören beispielsweise

  • Einspeisevergütung
  • Eigenverbrauch
  • Überschüsse aus dem Betrieb


Eine gesonderte Gewinnermittlung ist in diesen Fällen grundsätzlich nicht mehr erforderlich.

3. Welche Anlagen sind begünstigt?

Seit 2025 gilt grundsätzlich:

Bis zu 30 kWp installierte Leistung je Wohn- oder Gewerbeeinheit
Die begünstigte Gesamtleistung aller Anlagen eines Steuerpflichtigen darf grundsätzlich 100 kWp nicht überschreiten.

4. Muss ich ein Gewerbe anmelden?

In den meisten Fällen: 
Nein.

Private Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen benötigen in der Regel keine Gewerbeanmeldung.

5. Muss ich meine Anlage beim Finanzamt anmelden?

In vielen Standardfällen ist heute keine gesonderte steuerliche Erfassung mehr erforderlich.
Unabhängig davon besteht weiterhin die Pflicht zur Anmeldung im
Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.
Diese Registrierung ist verpflichtend und hat nichts mit der Steuer zu tun.

6. Was bleibt trotzdem wichtig?

Auch wenn viele steuerliche Pflichten entfallen, sollten folgende Unterlagen sorgfältig aufbewahrt werden:

  • Rechnung der Photovoltaikanlage
  • Rechnung des Speichers
  • Inbetriebnahmeprotokoll
  • Netzanschlussunterlagen
  • Registrierungsbestätigung Marktstammdatenregister
  • Garantien und Datenblätter

7. Wann sollte ich einen Steuerberater fragen?

Eine individuelle Beratung empfiehlt sich insbesondere bei:

  • mehreren Photovoltaikanlagen
  • Gesamtleistung über 100 kWp
  • gewerblicher Nutzung
  • Vermietung von Immobilien
  • Stromverkauf an Dritte
  • landwirtschaftlichen Betrieben
  • größeren Erweiterungen bestehender Anlagen


Häufige Fragen (FAQ)
Muss ich die Einspeisevergütung versteuern?

In den meisten privaten Fällen nein.

Muss ich Umsatzsteuer bezahlen?

Beim Kauf einer begünstigten Anlage gilt grundsätzlich 0 % Umsatzsteuer.

Muss ich jedes Jahr eine Gewinnermittlung erstellen?

Für steuerbefreite Anlagen in der Regel nein.

Muss ich meine Anlage trotzdem registrieren?

Ja. Jede netzgekoppelte Anlage muss im Marktstammdatenregister angemeldet werden.

Hinweis
Diese Kundeninformation dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine steuerliche Beratung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften sowie die Auskünfte Ihres Steuerberaters oder Finanzamts.