Anmeldung der Photovoltaikanlage

beim Netzbetreiber

 

 

Anmeldung beim Netzbetreiber

Die Netzbetreiber sind in Deutschland verpflichtet, Strom aus Photovoltaikanlagen in das Netz einzuspeisen. Von ihnen wird übrigens auch die Einspeisevergütung ausgezahlt. Dazu muss die Photovoltaikanlage beim Netzbetreiber angemeldet beziehungsweise ein Antrag auf Netzanschluss gestellt werden.

 

Fristen

Der Netzbetreiber hat das Recht, eine Netzverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Bei Anlagen bis 30 kWp Leistung sind keine Probleme zu erwarten. Dennoch hat der Netzbetreiber laut Gesetz bis zu acht Wochen Zeit für die Netzverträglichkeitsprüfung.

 

Diesen Antrag stellt man grundsätzlich vor der Montage der Photovoltaikanlage!

 

Ist die PV-Anlage dann fertig installiert, steht die Inbetriebnahme an. Dabei wird ein sogenanntes Inbetriebnahmeprotokoll erstellt.

 

Dieses Inbetriebnahmeprotokoll wird dann zusammen mit der Bescheinigung der Bundesnetzagentur (dass die PV-Anlage dort auch ordnungsgemäß angemeldet wurde) an den Netzbetreiber übermittelt. Je nach Unternehmen werden noch einige zusätzliche Unterlagen erforderlich. Erst wenn auch dies erledigt ist, wird die Einspeisevergütung für die Photovoltaikanlage ausgezahlt.