Registrierungshilfe für Solaranlagen


Die Registrierung im MaStR besteht aus drei Schritten


Schritt 1 Sie registrieren sich selbst als Benutzer (vergleichbar mit anderen Internetportalen). Beachten Sie: die Zugangsdaten, die Sie in der Vergangenheit für das PV-Meldeportal erhal-ten haben, sind für das Marktstammdatenregister nicht gültig.


Schritt 2 Sie registrieren den Anlagenbetreiber (Wenn Sie die Registrierung für Ihren Nachbarn, Kunden, Verwandten etc. durchführen, kann der Anlagenbetreiber eine andere Person sein als Sie selbst.).


Schritt 3 Sie registrieren die Solaranlage.
Im Webportal werden Ihnen diese Schritte ebenfalls erklärt und Sie werden automatisch durch die-se Registrierung geleitet. Zu allen Feldern werden Erklärungen angezeigt.
Bei der Registrierung der Solaranlage (Schritt 3) sind eine Reihe von Daten einzutragen.
 Sie wählen aus, was für eine Anlage Sie registrieren wollen (Stromerzeugung  Solare Strah-lungsenergie) und Sie geben der Anlage einen frei wählbaren „Anzeige-Namen“.

  • Sie tragen das Inbetriebnahmedatum ein und geben den Standort der Anlage an.
  • Sie tragen die technischen Daten der Solaranlage ein. Die erforderlichen Angaben finden Sie in der Regel in den folgenden Unterlagen:

- Technisches Datenblatt der Anlage und des Wechselrichters
- Typenschild des Wechselrichters
- Inbetriebnahme-Protokoll
- Rechnung des Installateurs
- Netzanschlussvertrag oder Einspeisevertrag des Netzbetreibers
- Registrierungsbestätigung der Bundesnetzagentur (aus dem PV-Meldeportal)

  • Sie wählen den Anschluss-Netzbetreiber aus. Den Namen des Netzbetreibers entnehmen Sie dem Netzanschlussvertrag, dem Einspeisevertrag oder der letzten Jahresabrechnung zu Ihrer Anlage. Hinweis für Fortgeschrittene: An welches Netz die Einheit angeschlossen sein dürfte, können Sie durch eine Suche im MaStR ermitteln. Filtern Sie in der öffentlichen Ansicht dafür nach Einheiten, die im gleichen PLZ-Gebiet oder Gemeindeschlüssel angeschlossen sind und bei denen die Angabe des Netzbetreibers "nicht leer" ist.
  • Sie haben die Möglichkeit, Registernummern der EEG-Anlage aus anderen Registern einzutragen.

Zum Abschluss der Registrierung können Sie eine Meldebescheinigung herunterladen.
Hinweise zu Batteriespeichern:
Wenn Sie Ihre Solaranlage in Verbindung mit einem Batteriespeicher betreiben, dann müssen Sie den Batteriespeicher separat im MaStR registrieren.
Verwenden Sie dafür die folgende Schaltfläche: Beachten Sie: Es gilt eine zusätzliche Frist nach dem EEG (Erneuerbare Energien Gesetz). Damit es zu keinen Verringerungen der Zahlungsansprüche nach dem EEG kommt, muss der Strom-speicher bis zum 31.12.2019 registriert werden.

Stand: 19.2.2019