Die Photovoltaikversicherung kann bei den meisten Gesellschaften für normale Photovoltaikanlagen abgeschlossen werden, allerdings sind sie beschränkt auf Schräg-, Walm-, Sattel-, Pult- und Flachdächer. Nicht immer sind auch Photovoltaikanlagen an Fassaden versicherbar. Auch Freilandanlagen sind häufig von der Versicherung ausgenommen.
In die Versicherung eingeschlossen sind diejenigen Komponenten, die zum Betrieb der Photovoltaikanlagen notwendig sind. Häufig werden aber ausdrücklich noch weitere Komponenten eingeschlossen.

 

Folgende Bauteile der Photovoltaikanlage sollten also auf jeden Fall mitversichert sein:

  • Solarmodule
  • Montagesystem inklusive der Anschlüsse und Verbindungsstücke
  • Verkabelung (auf Gleichstrom- und Wechselstromseite)
  • Wechselrichter
  • Zähler

Einige Versicherungsgesellschaften schließen auch folgende Komponenten noch in die

Photovoltaikversicherungmit ein:

  • Überspannungsschutzvorrichtungen
  • Blitzschutzeinrichtungen
  • Trafos, Akkus, Akkumulatoren
  • Überwachungsanlagen
  • Datenlogger

Schadensabdeckung

Auch bei den Schäden, die durch die Versicherung abgedeckt sind, gibt es von Anbieter zu Anbieter

Unterschiede. Deshalb sollten die jeweiligen Policen auch gründlich verglichen werden.

 

Folgende Schäden sind im Normalfall durch die Versicherung abgedeckt:

  • Diebstahl
  • Einbruch
  • Raub
  • Vandalismus
  • Sturm
  • Blitz
  • Hagel
  • Regen
  • Schnee
  • Überschwemmung
  • Bedienungsfehler
  • Fahrlässigkeit
  • Überspannung
  • Induktion
  • Kurzschluss
  • Brand
  • Explosion
  • Wasser
  • Schäden infolge von Konstruktions- und Materialfehler
  • höhere Gewalt
  • Tierverbiss

Die Photovoltaikversicherung kommt dann für den Ersatz der beschädigten Teile auf.

Zusätzlich decken einige Versicherungsgesellschaften auch die Kosten ab, die im Zusammenhang

mit folgenden Punkten entstehen:

  • Aufräumarbeiten
  • Dekontamination
  • Entsorgung
  • Erd- und Maurerarbeiten
  • Gerüststellung
  • Bergungsarbeiten