Registrierungshilfe für Stromspeicher


Die Registrierung im MaStR besteht aus drei Schritten
Schritt 1 Sie registrieren sich selbst als Benutzer (vergleichbar mit anderen Internetportalen).
Schritt 2 Sie registrieren den Anlagenbetreiber (Wenn Sie die Registrierung für Ihren Nachbarn, Kunden, Verwandten etc. durchführen, kann der Anlagenbetreiber eine andere Person sein als Sie selbst.).
Schritt 3 Sie registrieren den Stromspeicher.


Im Webportal werden Ihnen diese Schritte ebenfalls erklärt und Sie werden automatisch durch diese Schritte geleitet. Zu allen Feldern werden Erklärungen angezeigt.
Bei der Registrierung des Stromspeichers (Schritt 3) sind eine Reihe von Daten einzutragen:

  • Sie wählen aus, was für eine Anlage Sie registrieren wollen (Stromspeicher) und Sie geben dem Stromspeicher einen frei wählbaren „Anzeige-Namen“.
  • Sie tragen das Inbetriebnahmedatum ein und geben den Standort der Anlage an.
  •  Sie tragen die technischen Daten des Stromspeichers ein. Die erforderlichen Angaben finden Sie in der Regel in den folgenden Unterlagen:

- Technisches Datenblatt des Stromspeichers
- Inbetriebnahme-Protokoll
- Rechnung des Installateurs
- Netzanschlussvertrag oder Einspeisevertrag des Netzbetreibers
- Typenschild des Stromspeichers

 

  • Sie wählen den Anschluss-Netzbetreiber aus. Den Namen des Netzbetreibers entnehmen Sie dem Netzanschlussvertrag, dem Einspeisevertrag oder der letzten Jahresabrechnung zu Ihrer Anlage. Hinweis für Fortgeschrittene: An welches Netz die Einheit angeschlossen sein dürfte, können Sie durch eine Suche im MaStR ermitteln. Filtern Sie in der öffentlichen Ansicht dafür nach Einheiten, die im gleichen PLZ-Gebiet oder Gemeindeschlüssel angeschlossen sind und bei denen die Angabe des Netzbetreibers "nicht leer" ist.

Zum Abschluss der Registrierung können Sie eine Meldebescheinigung herunterladen.
Hinweis: Regelmäßig werden Stromspeicher gemeinsam mit einer anderen Stromerzeugungsanla-ge betrieben. Diese ist ebenfalls im MaStR zu registrieren. Verwenden Sie dafür ggf. die folgende Schaltfläche:


Beachten Sie: Es gilt eine zusätzliche Frist nach dem EEG (Erneuerbare Energien Gesetz). Damit es zu keinen Verringerungen der Zahlungsansprüche nach dem EEG kommt, muss der Strom-speicher bis bis zum 31.12.2019 registriert werden.

 

Stand: 19.02.2019