Stromspeicher müssen gemäß § 5 Absatz 1 MaStRV (Marktstammdatenregisterverordnung) als Erzeugungsanlagen bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) erfasst werden. Stromspeicher, in die ausschließlich Strom aus Erneuerbaren-Energien-Anlagen eingespeist wird, waren bereits nach der Anlagenregisterverordnung von 2014 zur Meldung verpflichtet, wenn sie nach dem 01.08.2014 in Betrieb genommen wurden.

Dieser Meldepflicht kamen die Betreiber von Stromspeicher bislang eher schleppend nach, da das Pflichtversäumnis keine rechtlichen Konsequenzen hatte. Zu dem stellte sich heraus, dass der Aufbau des Marktstammdatenregisters komplizierter ist als gedacht und die BNetzA verschob den geplanten Start von ursprünglich 01.07.2017 immer wieder nach hinten.

Nun ist es aber soweit: Ab 31.01.2019 wird das Internetportal für die Datenerfassung im Marktstammdatenregister online sein.

Was bedeutet das für Sie?

  • Sie sollten die Meldepflicht ernstnehmen, denn früher oder später drohen Strafen bei Nichtbeachtung;
  • Es müssen nun auch Stromspeicher gemeldet werden, die vor dem 01. August 2014 in Betrieb gegangen sind;
  • Betreiber bereits gemeldeter Stromspeicher müssen sich aus Gründen des Datenschutzes erneut registrieren.
    Diese Pflicht gilt auch für PV-Anlagen.
  • Für neu installierte Stromspeicher gilt eine Ein-Monats-Frist, innerhalb der sie gemeldet werden müssen (genau wie bei PV-Anlagen).

Ein weiterer Hinweis:

Allerdings hat der Gesetzgeber Übergangsfristen vorgesehen. Für Speicher, die bis zum 30. Juni 2017 in Betrieb gegangen sind, gilt eine Frist von 24 Monaten nach Start des Webportals. Es reicht also, innerhalb dieser zwei Jahre den Speicher zu registrieren. Für nach diesem Zeitpunkt in Betrieb genommene Speicher haben die Kunden immerhin noch sechs Monate Zeit.

Das Formular zur Registrierung, die Erläuterungen dazu und ein ausgefülltes Muster des Formulars finden Sie auf mein-senec.de im Bereich "Allgemeine Downloads". Sie finden die Dokumente auch auf den Internetseiten der BNetzA. Dort stellt die Agentur umfangreiche Informationen zur Verfügung und beantwortet häufig gestellte Fragen. Zum Start des Webportals werden dort weitere Informationen und Erläuterungen veröffentlicht. Bei Fragen können Sie sich direkt an die BNetzA wenden.

Es gibt eine Hotline zum Marktstammdatenregister unter der Telefonnummer 0228/143333, und Sie können sich per Mail an service@marktstammdatenregister.de wenden.