Das Wichtigste in Kürze

 

  • Zuschuss bis zu 10.200 Euro
  • für den Kauf und An­schluss von Lade­station, Photo­voltaik­anlage und Solar­strom­speicher
  • für Eigentümer/innen von selbst­genutzten Wohn­gebäuden, die ein Elektro­auto besitzen

 

Neue Förderung „Solarstrom für Elektroautos“ – Antragstellung ab dem 26.09.2023 möglich

Ab dem 26.09.2023 können Sie einen Antrag auf die neue Förderung „Solar­strom für Elektro­autos (442)“ stellen.

Mit dem Zuschuss „Solarstrom für Elektroautos“ fördern wir den Kauf und die Installation einer Lade­station für Elektro­autos in Kombi­nation mit einer Photo­voltaik­anlage und einem Solar­strom­speicher. Ziel der Förderung ist es, dass Sie Ihr Elektro­auto mit selbst­erzeugtem klima­freund­lichen Solar­strom aufladen können.

 

Zu den geförderten Maßnahmen gehören:

 

  • der Kauf einer neuen Lade­station (z. B. Wallbox) mit mindestens 11 Kilowatt (kW) Lade­leistung
  • der Kauf einer neuen Photo­voltaik­anlage mit mindestens 5 Kilowatt­peak (kWp) Spitzenleistung
  • der Kauf eines neuen Solar­strom­speichers mit mindestens 5 Kilowatt­stunden (kWh) nutz­barer Speicherkapazität
  • der Einbau und Anschluss der Gesamt­anlage, inklusive aller Installations­arbeiten
  • ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamt­anlage

Voraussetzungen für die Förderung:

  • Sie schaffen Ladestation, Photo­voltaik­anlage und Solar­strom­speicher fabrikneu an.
  • Sie haben bis zum Zeit­punkt des Antrags noch keine dieser Komponenten bestellt.
  • Sie besitzen ein Elektro­auto (kein Hybridfahrzeug), dass auf Sie oder eine in Ihrem Haus­halt lebende Person zugelassen ist oder Sie haben zum Zeit­punkt des Antrags ein Elektro­auto bestellt.
  • Hinweis: Falls Sie das Elektro­auto privat leasen, muss der Leasing­vertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten aufweisen. Ein Firmen- bzw. Dienstwagen entspricht nicht den Förder­voraussetzungen.
  • Ihr Wohngebäude besteht schon und Sie wohnen schon drin.

Zuschusshöhe und Auszahlung

 

Der Zuschuss setzt sich aus folgenden Teil­beträgen zusammen:

 

für die Ladestation: 600 Euro pauschal – oder bei bidirektionaler Ladefähigkeit

 

1.200 Euro pauschal

für die Photovoltaikanlage: 600 Euro pro kWp, maximal 6.000 Euro

für den Solarstromspeicher: 250 Euro pro kWh nutz­barer Speicher­kapazität, maximal 3.000 Euro

 

Maximal können Sie einen Zuschuss von 10.200 Euro für Ihr Vorhaben erhalten. Den Zuschuss zahlen wir direkt auf Ihr Konto aus.

 

Unterschreiten die Gesamtkosten Ihres Vor­habens den Zuschuss­betrag, können Sie keine Förderung erhalten.

Kombination mit anderen Fördermitteln

 

Die Kombination mit anderen Förder­mitteln wie Krediten, Zulagen und Zu­schüssen ist nicht möglich.

 

 

weitere Infos erhalten Sie unter diesem Link:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Solarstrom-f%C3%BCr-Elektroautos-(442)/

 

 

 

 

 

 


Hier finden Sie viele Antworten und weiterführenden Informationen zu den Themen Solarenergie, Photovoltaikanlagen oder E-Mobilität.

 

10000 Häuser-Programm (Speicher)

https://www.energieatlas.bayern.de/buerger/10000_haeuser_programm/pvspeicher.html

 

KFW Förderung (Wallbox)

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Zuschussportal/Online-Antrag-Ladestationen-f%C3%BCr-Elektroautos/

 

 

 

Unter der Schirmherrschaft der INNOVATOR Gruppe besteht die einzige Aufgabe des Zuschussradars darin, mittelständische Unternehmen zur Nutzung Ihrer zustehenden Fördermittel und Zuschüsse zu sensibilisieren und zur Antragstellung zu motivieren.

 

https://zuschuss-radar.de/